Was ist eigentlich bei Bauschäden
Mangelfreiheit bei Bauleistungen?
Definition nach VOB Teil B, §13, Abs. 1, Satz 2
„Die Leistung ist … frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht.“
das Recht des Bestellers (Auftraggebers) bei Mängeln?
nach §634, Abs. 1, Ziffer 1, 2 und 4 BGB
„Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller…
1. nach § 635 Nacherfüllung verlangen
2. nach § 637 den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.
4. nach den §§ 636, 280, 281, 283 und 311a Schadenersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.“